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Warndienst-Meldung Nr. 01 vom 15.02.2019


Warndienst-Meldung Nr. 01 vom 15.02.2019

Denken Sie an die Düngebedarfsermittlung nach den Vorgaben der DüV und im weiteren Verlauf an die Einhaltung, der berechneten Stickstoff – Obergrenze und berücksichtigen Sie die maximal möglichen Phosphatmengen nach der Bedarfsermittlung. Falls keine eigenen N-Min Werte gezogen wurden, so können die Vergleichswerte aus www.duengung-bw.de entnommen werden.

Bei Winterraps kann die Startgabe in Höhe von etwa 80 - 90 kg N/ha gegeben werden, sobald die Befahrbarkeit gegeben ist. Schwefelhaltige Dünger haben sich hier bewährt.

Ebenso sollten unverzüglich die Gelbschalen in die Bestände gestellt werden um den Zuflug von Rüsselkäfern von Beginn an erfassen zu können. Die Modelle zeigen für Tübingen einen Zuflugsbeginn ab 14.02.2019. Mit steigenden Temperaturen in den nächsten Tagen, ist mit einem stärkeren Zuflug an Rüsselkäfern zu rechnen.

Im Wintergetreide die Bestände auf Ackerfuchsschwanzbesatz kontrollieren. AFU – Pflanzen die bei den Herbstbehandlungen nicht erfasst wurden hatten über den Jahreswechsel immer wieder gute Bedingungen um sich weiterzuentwickeln. Ist Bedarf vorhanden so muss hier frühzeitig agiert werden, sobald frostfreie Nächte vorausgesagt sind und die Befahrbarkeit gegeben ist.
Ist hoher Ackerfuchsschwanzbesatz vorhanden erst behandeln und dann düngen.
AFU wurzelt flacher als Weizen und bekommt den von oben gedüngten Stickstoff vor dem Wintergetreide.
Wintergerste und Weizen sind je nach Saatzeitpunkt und Wasserverfügbarkeit beim Auflaufen unterschiedlich gut entwickelt.

Fertigen Sie sich für die betriebliche Fruchtfolge einen Herbizid – Fahrplan mit den Wirkmechanismen der Gräsermittel an, um Schwachpunkte im Resistenzmanagement zu erkennen.
Informationen zu den Wirkmechanismen finden Sie im Heft Pflanzenschutz 2019.


Sonstige Hinweise:
Achten Sie auf Feldmausbefall. Denken Sie an Sitzkrücken für Greifvögel am Feldrand oder im Grünland.
Halten Sie entlang von Gewässern beim Düngen und Spritzen die vorgeschriebenen Abstände ein.
Kontrollieren Sie den Termin des Spritzen – TÜV.

Die nächste Meldung erfolgt bei Bedarf.

gez. Bahnmüller



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