Warndienst-Meldung Nr. 11 vom 16.10.2018
Winterraps:
Die Gelbschalen zeigten noch Fänge mit
Erdflöhen und dem schwarzen Kohltriebrüssler. Die Schadschwelle für Erdflöhe wurde erreicht. Wird eine Maßnahme
mit Pyrethroiden durchgeführt so wird auch der schwarze Kohltriebrüssler erfasst. Denken Sie an die Bienenschutzauflagen der
Insektizide, aufgrund der warmen Witterung sind oft blühende Unkräuter in den Rapsbeständen zu finden. Die derzeit noch
warmen Temperaturen bieten eine gute Grundlage um die Bestände einzukürzen und am überwachsen zu hindern. Bei kräftigen
Beständen bieten sich Mittel wie z.B. Carax, Tilmor, Toprex etc. an.
Muss bei früher behandelten Beständen eine weitere Einkürzung erfolgen bietet sich ein tebuconazolhaltiges Mittel an.
Für die Anwendung von Kerb ist es noch zu früh und zu trocken, für Crawler ist es zu trocken.
Sind Distelnester vorhanden so können diese, die Tage noch mit Effigo oder Runway behandelt werden. Hier bietet sich eine
Teilflächenbehandlung an.
Wintergetreide:
Der Auflauf an Unkraut und Schadgräsern ist
sehr unterschiedlich. Oft sind die Bestände noch sauber und es kann mit einer Behandlung zugewartet werden, bis sich etwas feuchtere
Bedingungen einstellen.
Auf Flächen die einen hohen Ackerfuchsschwanzdruck aufweisen stehen neben den Bodenmitteln aus dem letzten Warndienst in Wintergerste
und Dinkel nur noch Axial und in Weizen, Triticale und Roggen Traxos zur Verfügung. Die vorherrschenden Temperaturen sind für
einen Einsatz dieser Mittel diese Woche noch zu hoch.
Ein Einsatz von 300g/ha Atlantis WG + FHS ist in Kombination mit 0,5l/ha Herold SC ODER
0,6 l/ha Bacara Forte + 0,24 l/ha Cadou SC auf Problemflächen, in sehr frühen Weizensaaten, oder bei massivem
Ackerfuchsschwanzbesatz im Weizen möglich.
Grundsätzlich sollte Atlantis WG jedoch für das zeitige Frühjahr vorgehalten werden.
Spritzungen von Herbiziden jeder Art bitte in die Abend- oder Morgenstunden verlegen, damit die relative Luftfeuchte bei der Applikation
nicht unter 60% fällt.
Kontrollieren sie Bestände die sich im 2 – Blattstadium befinden, auf Blattläuse und Zikaden. Wird eine Behandlung
notwendig so kann mit z.B. Karte Zeon eine Nebenwirkung auf Zikaden erreicht werden.
Düngung:
Auf Grünland und mehrjährigem
Ackerfutter beginnt die Sperrzeit am 1. November.
Die Sperrzeit für Festmist (Huf- und Klauentiere) und Kompost beginnt am 15. Dezember.
Hierzu bitte auch das Merkblatt „N-Düngung auf Ackerland im Herbst“ beachten. Sie finden dieses und andere
Merkblätter unter: www.duengung-bw.de è Informationen
Eine Blattdüngung mit N-haltigen Spurennährstoffdüngern wie z.B. Mangannitrat ist bis zu einer maximalen Menge von 5 kg
N/ha auch in der Sperrfrist möglich. Mangan kann unter den vorherrschenden Bedingungen gerade auf puffigen oder auf Böden mit
hohem Humusgehalt durchaus in den Mangel kommen, dann wäre ab dem 3-Blattstadium eine Mangandüngung im Getreide sinnvoll.
Sonstiges:
Denken Sie an die Grundbodenuntersuchungen:
Für alle Schläge größer 1ha muss ein Ergebnis vorliegen, das nicht älter als 6 Jahre ist!
gez. Bahnmüller