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Warndienstmeldung Nr. 10 vom 27.09.2018

Warndienst-Meldung Nr. 10 vom 27.09.2018

Winterraps:
Zur Schonung der Nützlinge bitte keinen pauschalen Einsatz von Insektiziden gegen Erdflöhe, sondern nur wenn die Schadschwelle in den Gelbschalen überschritten wurde.
Der Einsatz von Fungiziden zur Wachstumsregulierung eilt noch nicht, bei etwas späteren Einsätzen ab dem 6-Blattstadium erreicht man zusätzlich eine gute Wirkung gegen Phoma.

Wintergerste:
Wintergerste hat nur nach Getreidevorfrucht (nicht Mais!) und Aussaat bis zum 1.10 einen Düngebedarf von max. 30 kg/ha anrechenbarem Stickstoff.

Aus Resistenzgründen sollten Bodenherbizide bevorzugt werden. Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet (z.B. Cadou forte Set, Herold, Malibu, Fence,…) haben die beste Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz, müssen allerdings früh eingesetzt werden (im Auflaufen, wenn die Reihen gerade sichtbar sind). Bei späteren Einsatzterminen wird die Wirkung schwächer, deshalb auch trotz Trockenheit früh behandeln, die Behandlung dann aber auf den frühen Morgen oder späten Abend legen um die Taufeuchte zu nutzen.

Bei geringerem Fuchsschwanzdruck können auch Produkte mit dem Wirkstoff Chlortoluron (z.B. CTU, Toluron) in Tankmischungen eingesetzt werden.

Bei Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Pendimethalin (Stomp, Picona, Malibu, etc.) oder Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura) bitte folgende Auflagen beachten:

               -  Abdriftminderung 90% auf der gesamten Behandlungsfläche

               -  Mindestens 300 l/ha Wasser

              -   Maximale Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung 7,5 km/h

                - Ausbringung nur bis maximal 3 m/s Windgeschwindigkeit

Eine Behandlung gegen Blattläuse als Virusvektoren ist erst ab 2, besser 3 Blättern der Gerste sinnvoll, hier ist evtl. eine separate Überfahrt notwendig.

Winterweizen:
Vermeiden sie Frühsaaten, je später die Aussaat desto besser kann der Ackerfuchsschwanz bekämpft werden. In unserer Region können Aussaaten ab Mitte Oktober angepeilt werden. Lassen Sie den Fuchsschwanz auflaufen oder schaffen Sie ihm jetzt noch gute Bedingungen dazu, dann kann er kurz vor der Aussaat des Weizens bekämpft werden.

Düngung:
Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln auf Ackerland nur noch bis 1. Oktober wenn die Kultur einen Bedarf hat. Dies ist aber nach stickstoffreichen Vorfrüchten (z.B. Raps, Kleegras) nicht der Fall.

Auf Grünland und mehrjährigem Ackerfutter beginnt die Sperrzeit am 1. November.

Die Sperrzeit für Festmist (Huf- und Klauentiere) und Kompost beginnt am 15. Dezember.

Hierzu bitte auch das Merkblatt „N-Düngung auf Ackerland im Herbst“ beachten. Sie finden dieses und andere Merkblätter unter: www.duengung-bw.de  Informationen

Sonstiges:
Das LTZ hat das neue Merkblatt Nr. 36 „Gewässerrandstreifen in Baden Württemberg“ veröffentlicht. Sie finden dies unter www.ltz-bw.de - Service - Schriftenreihen - Merkblätter für die umweltgerechte Landbewirtschaftung

http://www.ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Merkblatt+fuer+die+umweltgerechte+Landbewirtschaftung


Denken Sie an die Grundbodenuntersuchungen: Für alle Schläge größer 1ha muss ein Ergebnis vorliegen, das nicht älter als 6 Jahre ist!

gez. Lohrer

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